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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 6 K 2426/98 EFG 2000 S. 40

Gesetze: UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 2 Abs. 1 S. 1, UStG § 1 Abs. 1a, 6. EG-Richtlinie Art. 4 Abs. 1

Unternehmereigenschaft einer Gründungsgesellschaft

Leitsatz

1. Die Tätigkeit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die erkennbar darauf gerichtet ist, die spätere unternehmerische Tätigkeit einer juristischen Person durch den Bezug diverser Leistungen vorzubereiten und zu ermöglichen, erfüllt die Unternehmereigenschaft i.S.d. § 2 Abs. 1 UStG.

2. Bereits die ersten Investitionsausgaben, die für Zwecke eines Unternehmens oder zu dessen Verwirklichung getätigt werden sind als gewerbliche Tätigkeit anzusehen.

3. Soweit die Vorgesellschaft aufgrund der von ihr durchgeführten unternehmensbezogenen Vorbereitungshandlungen bereits selbst als Unternehmerin anzusehen ist, stellt sich die Weiterveräußerung der von ihr eingekauften Leistungen als nicht steuerbare Geschäftsveräußerung i.S.d. § 1 Abs. 1a UStG dar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2000 S. 763 Nr. 14
EFG 2000 S. 40
BAAAB-08640

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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 18.10.1999 - 6 K 2426/98

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