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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 1 K 1546/01 EFG 2003 S. 870

Gesetze: ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1 GBO § 19

Abgrenzung zwischen Geld- und Grundstücksschenkung

Leitsatz

Erfolgt eine unentgeltliche Grundstücksübertragung mit der Maßgabe, das Grundstück unverzüglich zu veräußern und wird im Hinblick auf die nachfolgende Veräußerung auf die Eintragungsbewilligung nach § 19 GBO verzichtet, ist die Grundstücksübertragung als Geldschenkung zu qualifizieren.

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 870
BAAAB-08520

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 12.12.2002 - 1 K 1546/01

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