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Hessisches Finanzgericht Beschluss v. - 13 V 3363/02

Gesetze: EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2

Verfassungsmäßigkeit des Vorwegabzugs bei Vorsorgeaufwendungen

Leitsatz

1. Die Kürzung des Vorwegabzugs bei Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG ist auch dann gerechtfertigt, wenn die Voraussetzungen hierfür nur in der Person eines Ehegatten erfüllt sind.

2. Die Einlegung einer Verfassungsbeschwerde und die Aufforderung des Gerichts an den Bundesminister der Finanzen dem Verfahren beizutreten, begründen für sich allein keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines angegriffenen Bescheids, wenn nicht ein berechtigtes Interesse an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes dargelegt wird.

Fundstelle(n):
INF 2003 S. 402 Nr. 11
UAAAB-08518

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Hessisches Finanzgericht, Beschluss v. 28.11.2002 - 13 V 3363/02

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