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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 4 K 4680/00 EFG 2002 S. 1275

Aufhebung einer Arrestanordnung nach Eröffnung des Konkursverfahrens

Leitsatz

Eine vor der Eröffnung des Konkursverfahrens gegen eine inländische GmbH mit ausländischen Gesellschaftern erlassene Arrestanordnung ist nach der Eröffnung des Konkursverfahrens aufzuheben, weil ab diesem Zeitpunkt nicht mehr die Gefahr besteht, dass das Gesellschaftsvermögen ins Ausland verbracht wird und damit einer Verwertung zugunsten der Gläubiger - hier des Finanzamtes - entzogen wird.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 1275
EFG 2002 S. 1275 Nr. 20
QAAAB-08434

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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 26.11.2001 - 4 K 4680/00

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