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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - V 231/99 EFG 2003 S. 711

Gesetze: EStG § 15 Abs. 1 Nr. 3, EStG § 16 Abs. 1, EStG § 16 Abs. 3, AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a

Veräußerungsgewinn eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA

Leitsatz

Gewinnanteile eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA sind nicht gesondert und einheitlich festzustellen.

Die Nachhaftungsverspätung bei Ausscheiden eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA ist Teil des Veräußerungs- oder Aufgabegewinns

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 711
EFG 2003 S. 711 Nr. 10
CAAAB-08294

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 14.11.2002 - V 231/99

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