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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - VI 227/99 EFG 2002 S. 559

Gesetze: EStG § 5 Abs. 1, HGB § 250, HGB § 266

Passivierung vereinnahmter Optionsprämie durch eine Bank

Leitsatz

Die von einer Bank vereinnahmten Optionsprämien sind nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als Verbindlichkeit zu passivieren.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2002 S. 933 Nr. 18
EFG 2002 S. 559
EFG 2002 S. 559 Nr. 9
FR 2002 S. 456 Nr. 8
KÖSDI 2002 S. 13301 Nr. 6
RAAAB-08049

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 06.12.2001 - VI 227/99

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