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Finanzgericht Hamburg  v. - I 293/99 EFG 2000 S. 1159

Gesetze: AO § 173 Abs. 1 Nr. 2, AO § 174 Abs. 1, AO § 174 Abs. 2, AO § 175 Abs. 1 Nr. 2

Widerstreitende Steuerfestsetzung im Verhältnis Grundlagenbescheid zu Folgebescheid

Leitsatz

Neue Würdigung eines vom Grundlagenbescheid (Gewinnfeststellung) nicht mehr erfassten Sachverhalts (Versorgungsrente) bei der Veranlagung.

Die Vorschrift des § 174 AO wird nicht durch § 175 AO verdrängt.

Keine widerstreitende Steuerfestsetzung, wenn sich die in den verschiedenen Steuerbescheiden gezogenen Schlussfolgerungen nicht gegenseitig ausschließen.

Doppelte Nichtberücksichtigung ist keine Doppelberücksichtigung im Sinne des § 174 Abs. 1 AO.

Auch keine Änderung nach § 173 Abs. 1 AO wegen doppelter Nichtberücksichtigung, sondern nur unter den engeren Voraussetzungen des § 174 Abs. 3 AO.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 389 Nr. 7
EFG 2000 S. 1159
UAAAB-07747

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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Hamburg v. 27.06.2000 - I 293/99

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