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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 18 K 1922/01 Kg EFG 2002 S. 475

Gesetze: EStG § 31EStG § 32 Abs. 6EStG § 39a Abs. 1 Nr. 6EStG § 62 Abs. 2 Satz 1 VO (EWG) 1408/71 Art. 2 Abs. 1 GG Art. 1, GG Art. 3 Abs. 1GG Art. 6 Abs. 1GG Art. 20 Abs. 1

Anknüpfung des Kindergeldanspruchs an Aufenthaltsberechtigung bzw. -erlaubnis verfassungsrechtlich unbedenklich

Leitsatz

Die Bindung des Kindergeldanspruchs von Ausländern an den Besitz einer Aufenthaltsberechtigung oder -erlaubnis in Abgrenzung zu einer bloßen Aufenthaltsbewilligung oder -befugnis ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Die Steuerfreiheit des Existenzminimums wird in diesen Fällen durch Abzug des Kinderfreibetrages sichergestellt. Soweit das Kindergeld darüber hinaus eine Sozialleistung beinhaltet, konnte der Gesetzgeber ohne Verstoß gegen den Gleichheitssatz und den Schutz von Ehe und Familie typisierend nach der Qualität des Aufenthaltstitels als Indiz für einen voraussichtlich dauerhaften Aufenthalt im Inland differenzieren. Eine Verpflichtung zur allgemeinen Gewährung dieser Sozialleistung besteht nicht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 475
EFG 2002 S. 475 Nr. 8
JAAAB-07392

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 13.11.2001 - 18 K 1922/01 Kg

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