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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 11 K 850/99 BG EFG 2002 S. 802

Gesetze: BewG § 72, BewG § 145 Abs. 1, BewG § 145 Abs. 3 Satz 3, BewG § 146 Abs. 7, BewG § 148 Abs. 1 Satz 1, BewG § 148 Abs. 2

Bedarfsbewertung bei einem mit einer Tankstelle bebauten Grundstück

Leitsatz

1. Ein Grundstück ist als bebautes Grundstück zu bewerten, wenn die auf ihm errichtete Tankstelle auch einen Verkaufs- und Aufenthaltsraum umfasst.

2. Steht die Tankstelle im Eigentum des Pächters, so ist der Wert des bebauten Grundstücks mit dem 18,6-fachen des jährlichen Pachtzinses zu bestimmen.

3. Die Bewertung nach Maßgabe des Pachtzinses führt nicht zu einem offensichtlich unzutreffenden Ergebnis, wenn der Verkehrswert des unbebauten Grundstücks hierdurch um weniger als 50% überschritten wird.

Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 839 Nr. 13
EFG 2002 S. 802
EFG 2002 S. 802 Nr. 13
IAAAB-07242

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 31.01.2002 - 11 K 850/99 BG

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