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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 10 K 332/99 F EFG 2001 S. 1340

Gesetze: AO § 160 Abs. 1 Satz 1, EStG § 4 Abs. 4

Zumutbarkeit der Empfängerbenennung bei Subunternehmerleistungen

Leitsatz

Das Benennungsverlangen nach dem Empfänger von Zahlungen für Subunternehmerleistungen im Baubereich ist ermessensfehlerhaft, wenn der Steuerpflichtige selbst Opfer einer undurchschaubaren Täuschung geworden ist. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn anlässlich der Auftragsvergabe zeitnahe Bescheinigungen der zuständigen öffentlichen Stellen bzgl. der Gewerbeanmeldung, der Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers sowie der Erfüllung der sozialversicherungsrechtlichen und steuerlichen Pflichten vorgelegt werden. Zweifel an der Identität des Geschäftspartners müssen sich nicht allein wegen des Angebots von ”Dumpingpreisen” aufdrängen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 1340
IAAAB-07187

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 19.07.2001 - 10 K 332/99 F

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