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FG des Landes Brandenburg Urteil v. - 3 K 2096/00 EFG 2003 S. 682

Gesetze: EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b

Häusliches Arbeitszimmer: Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit eines EDV-Organisators

Einkommensteuer 1997 und 1998

Leitsätze

Bei einem selbständig tätigen EDV-Organisator, dessen Kerntätigkeit die Ausarbeitung von EDV-Lösungen, deren Anpassung/Einbau vor Ort sowie deren Betreuung (vor Ort) bildet und der diese Tätigkeit sowohl vor Ort als auch im häuslichen Arbeitszimmer ausübt, bildet das häusliche Arbeitszimmer bei einer betrieblichen Nutzung von mehr als 50 v.H. der gesamten betrieblichen Tätigkeit nicht den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden den Klägern auferlegt.

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 682
EFG 2003 S. 682 Nr. 10
LAAAB-06966

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FG des Landes Brandenburg, Urteil v. 09.07.2002 - 3 K 2096/00

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