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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 9 K 9419/99 EFG 2001 S. 821

Gesetze: EStG § 20 Abs. 1EStG § 20 Abs. 2 Ziff. 1 EStG § 22 Nr. 1EStG § 9 Abs. 1 Satz 1

Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Bürgschaft als Werbungskosten

Leitsatz

Aufwendungen für die Inanspruchnahme aus einer Bürgschaftsverpflichtung betreffen die Vermögenssphäre und sind nicht als Werbungskosten bei den Überschusseinkünften abzugsfähig.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 821
RAAAB-06682

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Berlin, Urteil v. 19.02.2001 - 9 K 9419/99

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