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Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil v. - 5 K 232/00 EFG 2001 S. 558

Gesetze: EStG § 6 Abs 1 Nr 4 Satz 2

Privatnutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs

Leitsatz

1. Unter die Entnahmeregelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG fallen alle Kraftfahrzeuge, die nach allgemeinen Erfahrungssätzen einer nicht nur gelegentlichen privaten Mitbenutzung zugänglich sind. Es ist nicht entscheidend, ob das Fahrzeug kraftfahrzeugsteuerrechtlich als "Pkw" oder anderes Fahrzeug besteuert wird (entgegen , BStBl I 1997, 562). Ausgenommen sind nur solche Kraftfahrzeuge, bei denen aufgrund ihrer Beschaffenheit allenfalls eine gelegentliche private Einzelnutzung denkbar ist.

2. Das Vorhandensein eines Zweitwagens rechtfertigt keine Abweichung vom allgemeinen Erfahrungssatz, dass das einzige betriebliche Kraftfahrzeug regelmäßig nicht ausschließlich betrieblich genutzt wird.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 558
KAAAB-06479

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Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 24.01.2001 - 5 K 232/00

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