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Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil v. - 3 K 119/99 EFG 2003 S. 50

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4, KStG § 8 Abs. 3 S 2

Betriebliche Veranlassung einer zum 50. Geburtstag des Geschäftsführers veranstalteten Betriebsfeier

Körperschaftsteuer 19..

Leitsatz

Aufwendungen, die in Zusammenhang mit einer anlässlich des 50. Geburtstages des Vorsitzenden der Geschäftsführung durchgeführten Veranstaltung entstehen, können als Betriebsausgaben abgezogen werden und sind somit nicht durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst, so dass keine verdeckte Gewinnausschüttung zugrunde zu legen ist, wenn diese im wesentlichen so abläuft wie die sonst üblichen Betriebsfeste, zu denen sämtliche der rd. 2500 Betriebsangehörigen jährlich eingeladen werden.

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 478 Nr. 8
EFG 2003 S. 50
EFG 2003 S. 50 Nr. 1
KÖSDI 2003 S. 13595 Nr. 2
KÖSDI 2003 S. 13710 Nr. 5
ZAAAB-06380

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Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 11.07.2002 - 3 K 119/99

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