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Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil v. - 2 K 40/00 EFG 2002 S. 1618

Gesetze: EStG 1997 § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst a, EStG 1997 § 63 Abs. 1 S. 2

Kindergeld: Beurlaubung vom Studium als Unterbrechung der Ausbildung

Kindergeld – Prozeßkostenhilfe –

Leitsatz

Der Anspruch auf Kindergeld entfällt nicht wegen Unterbrechung der Berufsausbildung, wenn das Kind sich vom Studium beurlauben lässt, um während der Urlaubssemester ein nach der Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum zu absolvieren, gegen Vergütung eine Tätigkeit als wissenschaftliche Hilfskraft an einer Universität auszuüben und an den für seinen Studiengang notwendigen Prüfungen teilzunehmen. Alle diese Tätigkeiten sind Bestandteile der Berufsausbildung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 398 Nr. 7
EFG 2002 S. 1618
EFG 2002 S. 1618 Nr. 24
XAAAB-06346

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Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 27.08.2002 - 2 K 40/00

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