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FG BADEN-WÜRTTEMBERG Urteil v. - 1 K 93/94 EFG 2000 S. 981

Gesetze: AO 1977 § 122 Abs 2, AO 1977 § 254 Abs 1, AO 1977 § 124, AO 1977 § 125

Objektive Beweislast; Heilung von Bekanntgabemängeln durch Übersendung einer Bescheidkopie; Wirksamkeit einer Pfändungsverfügung ohne Leistungsgebot

Leitsatz

1. Die Finanzbehörde trägt die Beweislast für die Tatsachen, welche ihren Anspruch begründen. So auch für die Feststellung der Person, die eine Lohnsteueranmeldung abgegeben hat, gegen deren Rückstände das FA Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet hat.

2. Die Übersendung einer Bescheidkopie bewirkt die Heilung eines früheren Bekanntgabemangels. Unerheblich ist, ob die Übersendung der Kopie durch die Vollstreckungs- oder die Veranlagungsstelle erfolgt, wenn ein fehlender Bekanntgabewille der Behörde nicht ersichtlich ist.

3. Fehlt im Zeitpunkt des Ergehens einer Pfändungsverfügung das Leistungsgebot, führt dies zu deren Rechtswidrigkeit, nicht zur Nichtigkeit.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 981
QAAAB-06237

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG BADEN-WÜRTTEMBERG, Urteil v. 03.11.1998 - 1 K 93/94

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