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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 1 K 341/00 EFG 2003 S. 1760

Gesetze: BewG § 36

Abgrenzung gärtnerische/landwirtschaftliche Nutzung

Leitsatz

  1. Gemüsebau bildet grds. einen Teil der gärtnerischen Nutzung. Dazu zählt auch der Anbau von Möhren.

  2. Der Umstand, dass angebautes Gemüse nicht für Zwecke des menschlichen Verzehrs abgesetzt, sondern entweder im eigenen Betrieb oder durch Veräußerung an Dritte als Tierfutter verwertet wird, führt zu keiner anderen Beurteilung. Für die Abgrenzung der einzelnen Nutzungen sind das Produkt und die Pflanzenart entscheidend, nicht hingegen die Intensität des Anbaus, der Anbaumethode oder der Verwendungszweck.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1760
EFG 2003 S. 1760 Nr. 24
IAAAB-05888

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 08.07.2003 - 1 K 341/00

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