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BFH Urteil v. - VI R 6/83 BStBl 1985 II S. 59

Gesetze: FGO § 11 Abs. 2 S. 2, Abs. 3FGO § 56 Abs. 1, 2FGO § 120 Abs. 1

Leitsatz

Der VI. Senat legt dem Großen Senat des BFH gemäß § 11 FGO folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vor:

Steht die Bestandskraft eines nach § 42 EStG ergangenen Lohnsteuer- Jahresausgleichsbescheids einer Einkommensteuerveranlagung desselben Steuerpflichtigen für dasselbe Kalenderjahr entgegen, falls das FA nach Eintritt der Bestandskraft erkennt, daß es aufgrund des ihm von vornherein bekannten Sachverhalts gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG eine Veranlagung hätte durchführen müssen?

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1985 II Seite 59
OAAAB-02973

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BFH, Urteil v. 28.09.1984 - VI R 6/83

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