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BFH Urteil v. - VI R 18/81 BStBl 1982 II S. 774

Gesetze: AO (1977) § 90 Abs. 2EStG (1977) § 33a Abs. 1

Leitsatz

Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, daß das FG Unterhaltszahlungen eines in der Bundesrepublik Deutschland tätigen Gastarbeiters an seine Eltern in Jugoslawien durch Vorlage einer Bescheinigung als nachgewiesen angesehen hat, in der eine jugoslawische Bank bestätigt, daß die Eltern des Gastarbeiters monatlich bestimmte Beträge von dessen Devisenkonto abgehoben haben (Ergänzung zum , BFHE 136, 97).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:



Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1982 II Seite 774
BFHE S. 101 Nr. 136,
UAAAB-02530

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BFH, Urteil v. 14.05.1982 - VI R 18/81

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