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BFH Urteil v. - VI R 24/79 BStBl 1982 II S. 215

Gesetze: AO (1977) § 155EStG (1977) § 9EStG (1977) § 42

Leitsatz

1. Holt ein Ehegatte den anderen von einer Fortbildungsstätte ab, so können die Aufwendungen für die Abholfahrten einschließlich der Hinfahrt (Leerfahrt) in der Regel ohne die Einschränkung des § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG als Werbungskosten abgezogen werden (Ergänzung zum , BFHE 131, 67, BStBl II 1980, 655).

2. Führt das finanzgerichtliche Verfahren zu einer Änderung eines Lohnsteuer-Jahresausgleichsbescheids, so hat das FG den Erstattungsbetrag festzusetzen.

Fundstelle(n):
BStBl 1982 II Seite 215
BFHE S. 418 Nr. 134,
TAAAB-02364

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BFH, Urteil v. 23.10.1981 - VI R 24/79

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