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BFH Urteil v. - VII R 67/76 BStBl 1979 II S. 712

Gesetze: AO § 242 Abs. 2FGO § 112 Abs. 1, Abs. 2FGO § 69

Leitsatz

Prozeßzinsen sind im Fall einer erfolglosen Anfechtungsklage gegen einen Steuerbescheid vom Zeitpunkt der Rechtshängigkeit an auch dann zu entrichten, wenn die Vollziehung des Bescheids im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren gemäß § 242 Abs. 2 AO ausgesetzt worden war.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1979 II Seite 712
BFHE S. 331 Nr. 128,
HAAAB-01733

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BFH, Urteil v. 24.07.1979 - VII R 67/76

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