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BFH Urteil v. - I R 242/74 BStBl 1977 II S. 282

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4

Leitsatz

Haben sich die beiden Miteigentümer eines bebauten Grundstücks dahin geeinigt, daß der eine von ihnen das gemeinschaftliche Grundstück für seine privaten und gewerblichen Zwecke allein nutzen darf, sind Mietzahlungen an den anderen Miteigentümer nur insoweit als Betriebsausgaben abzugsfähig, als es dem Verhältnis der betrieblichen Nutzung des Grundstücks entspricht.

Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 282
BFHE S. 197 Nr. 121,
CAAAB-00955

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BFH, Urteil v. 12.01.1977 - I R 242/74

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