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BFH Urteil v. - I R 166/74 BStBl 1976 II S. 717

Gesetze: GewStG § 8 Nr. 1, 7GewStG § 12 Abs. 2 Nr. 1, 2

Leitsatz

Bei der Anwendung der gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnungsvorschriften auf einen gepachteten Betrieb sind, wenn die Vertragsparteien für alle vom Pächter übernommenen und - erneuert - zurückzugebenden Wirtschaftsgüter einen einheitlichen Schätzpreis für verbindlich erklärt haben, bezüglich des Inventars die Rechtsgrundsätze für Pachtverhältnisse, bezüglich des Warenlagers die Grundsätze für sog. Warendarlehen (Dauerschulden) maßgebend.

Fundstelle(n):
BStBl 1976 II Seite 717
BFHE S. 478 Nr. 119,
AAAAB-00814

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BFH, Urteil v. 05.05.1976 - I R 166/74

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