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BFH Urteil v. - VII R 108/73 BStBl 1976 II S. 566

Gesetze: FGO § 100 Abs. 1 Satz 4

Leitsatz

Ein berechtigtes Interesse an der gerichtlichen Feststellung, daß der erledigte Verwaltungsakt rechtswidrig war, kann durch den Hinweis auf einen Schadensersatzprozeß nicht begründet werden, wenn dieser offensichtlich aussichtslos ist (Anschluß an das IV C 18.71, DVBl 1973, 365).

Fundstelle(n):
BStBl 1976 II Seite 566
BFHE S. 26 Nr. 119,
IAAAB-00739

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BFH, Urteil v. 18.05.1976 - VII R 108/73

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