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BFH Urteil v. - VI R 189/72 BStBl 1975 II S. 354

Gesetze: EStG (1969) § 9 Abs. 1 Nr. 4LStDV (1970) § 20 Abs. 2 Nr. 2

Leitsatz

Bei einem Arbeitnehmer, der den seinem Vater gehörenden und auf seinen Vater zugelassenen Pkw für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzt, der aber alle Unkosten einschließlich Kraftfahrzeugsteuer und Kraftfahrzeugversicherung selbst getragen hat, können nur die Pauschbeträge nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG 1969 als Werbungskosten berücksichtigt werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1975 II Seite 354
BFHE S. 482 Nr. 114,
WAAAB-00299

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BFH, Urteil v. 03.12.1974 - VI R 189/72

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