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BFH Urteil v. - III R 86/72 BStBl 1973 II S. 696

Leitsatz

Der Senat hält an der im Urteil vom III 2/62 (BFHE 86, 374, BStBl III 1966, 500) vertretenen Auffassung fest, daß der Kapitalwert des Rechts auf Teilnehme an der erweiterten Honorarverteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen zum sonstigen Vermögen des Berechtigten nach § 110 Abs. 1 Nr. 4 BewG 1965 gehört und nicht nach § 111 Nr. 1 oder Nr. 4 BewG 1965 außer Ansatz bleiben kann.

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 696
BFHE S. 542 Nr. 109,
AAAAA-99681

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BFH, Urteil v. 29.06.1973 - III R 86/72

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