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BFH Urteil v. - I R 178/69 BStBl 1971 II S. 566

Leitsatz

In Fällen, in denen die Bestimmung eines angemessenen Pachtzinses nicht einfach ist, kann zu Beginn des Pachtverhältnisses zwischen einer Kapitalgesellschaft und dem beherrschenden Gesellschafter die Bestimmung der Angemessenheit einem unbefangenen Dritten (einem Sachverständigen) überlassen werden.

Fundstelle(n):
BStBl 1971 II Seite 566
BFHE S. 247 Nr. 102,
HAAAA-98860

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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 10.03.1971 - I R 178/69

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