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BFH Urteil v. - II 86/65 BStBl 1971 II S. 462

Gesetze: GrEStG § 3

Leitsatz

Überträgt der Hoferbe (§ 4 Satz 1 HöfeO) Grundstücke an einen weichenden Erben, ist dessen Erwerb nicht gemäß § 3 Nr. 3 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit. Auch gemäß § 3 Nr. 2 GrEStG ist er jedenfalls dann nicht befreit, wenn beide sich über die Hoffolge und eine bare Abfindung des weichenden Erben bereits acht Jahre zuvor geeinigt hatten.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1971 II Seite 462
BFHE S. 123 Nr. 102,
RAAAA-98822

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BFH, Urteil v. 26.01.1971 - II 86/65

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