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BFH Urteil v. - III R 230/83 BStBl 1987 II S. 836

Gesetze: AO (1977) § 1 Abs. 3AO (1977) § 44 Abs. 1AO (1977) §§ 152, 155 Abs. 3EStG § 26b

Leitsatz

Der gegenüber zusammenveranlagten Ehegatten wegen verspäteter Abgabe der Einkommensteuererklärung festgesetzte Verspätungszuschlag wird von den Ehegatten als Gesamtschuldnern geschuldet.

Ein solcher Verspätungszuschlag konnte auch schon vor Inkrafttreten des § 155 Abs. 3 AO (1977) (n. F.) in einem zusammengefaßten Bescheid festgesetzt werden, wenn der Einkommensteuerbescheid selbst in dieser Weise bekanntgegeben werden konnte (Anschluß an , BFHE 149, 418, BStBl II 1987, 540, und vom VIII R 39/83, BFHE 149,518, BStBl II 1987, 590).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1987 II Seite 836
BFHE S. 4 Nr. 151,
KAAAA-98175

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BFH, Urteil v. 28.08.1987 - III R 230/83

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