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BVerfG Urteil v. - 2 BvR 436/88

Gesetze: ZwStS Westerland § 4GG Art. 2GG Art. 3GG Art. 20GG Art. 105 Abs. 2aGG Art. 109 Abs. 2GG Art. 31

Verfassungsmäßigkeit der Indexierung der Zweitwohnungsteuer

Leitsatz

1. Der Charakter der Zweitwohnungsteuer als örtliche Aufwandsteuer i. S. von Art. 105 Abs. 2a GG wird nicht dadurch beeinträchtigt, daß die Höhe der Steuer an einen bundeseinheitlichen Maßstab (hier: Bestimmung der Jahresrohmiete nach dem Preisindex der Lebenshaltung aller privaten Haushalte im Bundesgebiet) anknüpft.

2. Die Grenzen einer Typisierung im Steuerrecht (hier: Regelung der Bemessungsgrundlage) sind nicht überschritten, solange der Satzungsgeber die im Grundgesetz (Art. 105, Art. 106 GG) anerkannten Steuerarten nachzeichnet und fortentwickelt.

3. Das Nominalwertprinzip ist kein Verfassungsprinzip, das zur Unwirksamkeit einer Indexregelung führen könnte; es enthält auch kein gewohnheitsrechtliches Regelungsverbot der Indexierung einer steuerlichen Bemessungsgrundlage.

4. Die Indexierung der Bemessungsgrundlage einer kommunalen Zweitwohnungsteuer beeinträchtigt nicht das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht der Bundesrepublik Deutschland.

Fundstelle(n):
UAAAA-96851

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BVerfG, Urteil v. 15.12.1989 - 2 BvR 436/88 -nv-

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