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BFH Urteil v. - IX R 88/95 BStBl 1999 II S. 776

Gesetze: EStG §§ 2, 22 Nr. 3

Beträge für die Pflege von Angehörigen im Rahmen des familiären Zusammenlebens führen grundsätzlich nicht zu sonstigen Einkünften i. S. des § 22 Nr. 3 EStG

Leitsatz

Hat der Steuerpflichtige einen pflegebedürftigen Angehörigen in seinen Haushalt aufgenommen, um ihn dort zu pflegen und zu versorgen, und erhält er dafür aus dem Vermögen des Pflegebedürftigen Geldbeträge, so vollziehen sich diese Leistungen und die empfangenen Zahlungen im Regelfall im Rahmen der familiären Lebensgemeinschaft. Sie erfüllen grundsätzlich nicht die Voraussetzungen des Erzielens von Einkünften i. S. des § 2 EStG.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1999 II Seite 776
BFH/NV 2000 S. 140 Nr. 1
RAAAA-96664

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BFH, Urteil v. 14.09.1999 - IX R 88/95

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