Aussetzung der Vollziehung: Keine Beschränkung des Einkommensteuertarifs bis einschließlich 1996 durch den sog. ,,Halbteilungsgrundsatz''
Leitsatz
Es erscheint bei summarischer Überprüfung ausgeschlossen, daß das BVerfG wegen der Verletzung eines, seine verfassungsrechtliche Existenz unterstellten sog. ,,Halbteilungsgrundsatzes'' den Einkommensteuertarif bis einschließlich 1996 für nichtig oder mit der Verfassung unvereinbar erklärt.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1998 II Seite 671 XAAAA-96328
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