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BFH Urteil v. - V R 11/97 BStBl 1998 II S. 169

Gesetze: UStG 1980 § 1 Abs. 1 Nr. 1UStG 1980 § 4 Nr. 12 Buchst. c

Leistungsaustausch bei Errichtung allgemein verfügbarer Kfz-Stellplätze gegen Erhalt von Zahlungen einer Kommune

Leitsatz

1. Vereinbart der Bauherr einer Tiefgarage mit der Stadt den Bau und die Zurverfügungstellung von Stellplätzen für die Allgemeinheit und erhält er dafür einen Geldbetrag, so ist in der Durchführung dieses Vertrags ein Leistungsaustausch mit der Stadt zu sehen.

2. Die Leistung ist auch dann nicht steuerfrei, wenn zugunsten der Stadt eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen wird.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1998 II Seite 169
FAAAA-96107

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BFH, Urteil v. 13.11.1997 - V R 11/97

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