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BFH Urteil v. - VI R 24/95 BStBl 1996 II S. 452

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7

Aufwendungen für ein auf ein abgeschlossenes Erststudium der Betriebswirtschaftslehre aufbauendes Zweitstudium mit dem Abschluß ,,Master of Business Administration'' können vorab entstandene Werbungskosten sein

Leitsatz

Aufwendungen für ein Studium mit dem Abschluß ,,Master of Business Administration'' (MBA) können zu den als Werbungskosten abziehbaren Fortbildungskosten zählen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1996 II Seite 452
BFH/NV 1996 S. 282 Nr. 10
GAAAA-95609

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BFH, Urteil v. 19.04.1996 - VI R 24/95

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