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BFH Urteil v. - IV R 15/95 BStBl 1996 II S. 431

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4EStG § 3 Nr. 12EStG § 18 Abs. 1 Satz 3

Wahlkampfkosten eines Bewerbers um ein kommunales Wahlamt, aus dem Einkünfte i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG erzielt werden, können als BA abgezogen werden

Leitsatz

Wahlkampfkosten eines Bewerbers um ein sog. ehrenamtliches Stadtratsmandat in Bayern können als Betriebsausgaben abzugsfähig sein (Anschluß an , BFHE 112, 58, BStBl II 1974, 407).

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:



Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1996 II Seite 431
BFH/NV 1996 S. 273 Nr. 10
RAAAA-95598

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BFH, Urteil v. 25.01.1996 - IV R 15/95

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