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BFH Urteil v. - IV R 73/92 BStBl 1995 II S. 376

Gesetze: EStG § 34e Abs. 1 Satz 3EStR 1990 Abschn. 213 Abs. 6 Satz 3

Bei Mitunternehmerschaften erfolgt die Aufteilung der Steuerermäßigung des § 34e EStG nach dem vereinbarten Gewinnverteilungsschlüssel

Leitsatz

Bei Mitunternehmerschaften erfolgt die Aufteilung des Höchstbetrags der Steuerermäßigung des § 34e EStG nach dem vereinbarten Gewinnverteilungsschlüssel (§ 34e Abs. 1 Satz 3 EStG). Vorabgewinne und Betriebsvorgänge aus der Sonderbilanz bleiben danach außer Betracht.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1995 II Seite 376
BFH/NV 1995 S. 43 Nr. 6
IAAAA-95202

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BFH, Urteil v. 08.12.1994 - IV R 73/92

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