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BFH Urteil v. - VIII R 80/87 BStBl 1993 II S. 15

Gesetze: ZPO § 323EStG 1981 § 22 Nr. 1 Buchst. a

Ob bei einer Vermögensübertragung als Entgelt vereinbarte wiederkehrende Leistungen als Leibrente oder dauernde Last zu beurteilen sind, ist trotz Bezugnahme auf § 323 ZPO nur unter Berücksichtigung aller Umstände bei der Auslegung der Vereinbarung zu entscheiden

Leitsatz

Die Bezugnahme auf § 323 ZPO führt bei einer entgeltlichen Vermögensübertragung nicht ohne weiteres dazu, daß die als Entgelt vereinbarten wiederkehrenden Leistungen als dauernde Last zu beurteilen sind. Ob eine dauernde Last oder z.B. eine Leibrente gegeben ist, muß vielmehr die Berücksichtigung aller Umstände bei der Auslegung der Vereinbarungen ergeben.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 15
BFH/NV 1992 S. 58 Nr. 9
IAAAA-94350

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BFH, Urteil v. 17.12.1991 - VIII R 80/87

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