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BFH Urteil v. - I R 128/88 BStBl 1992 II S. 761

Gesetze: UmwStG §§ 20, 21

Kein Veräußerungsgewinn beim Übergang stiller Reserven einbringungsgeborener Anteile auf junge Anteile eines Dritten bei Barkapitalerhöhung

Leitsatz

Entgegen Tz. 66 des (BStBl I 1978, 235) tritt keine Gewinnrealisierung ein, wenn stille Reserven von Gesellschaftsanteilen, die durch Sacheinlage gemäß § 20 Abs. 1 UmwStG erworben worden sind, bei einer Kapitalerhöhung unentgeltlich auf junge, nicht durch Sacheinlage erworbene Anteile eines Dritten übergehen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 761
BFH/NV 1992 S. 53 Nr. 8
CAAAA-94219

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BFH, Urteil v. 08.04.1992 - I R 128/88

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