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BFH Urteil v. - VI R 93/90 BStBl 1992 II S. 531

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1EStG § 12 Nr. 1

Die Aufwendungen eines Berufsschülers für eine im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses von der Berufschule durchgeführte Klassenfahrt können Werbungskosten sein

Leitsatz

Aufwendungen eines Berufsschülers für eine im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses als verbindliche Schulveranstaltung durchgeführte Klassenfahrt sind in der Regel als Werbungskosten bei den aus dem Ausbildungsdienstverhältnis erzielten Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit abziehbar.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 531
BFH/NV 1992 S. 44 Nr. 7
GAAAA-94115

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BFH, Urteil v. 07.02.1992 - VI R 93/90

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