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BFH Urteil v. - VI R 159/89 BStBl 1992 II S. 163

Gesetze: AO 1977 § 235 Abs. 1

Der Geschäftsführer einer KG, der Lohnsteuer vorsätzlich nicht einbehält, anmeldet oder abführt, ist nicht Schuldner der Hinterziehungszinsen

Leitsatz

Der Geschäftsführer einer KG, der Lohnsteuer vorsätzlich nicht einbehält, anmeldet und abführt, ist nicht Schuldner der Hinterziehungszinsen (ebenso , BFHE 164, 506, BStBl II 1991, 781).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 163
BFH/NV 1992 S. 13 Nr. 3
OAAAA-93940

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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 27.09.1991 - VI R 159/89

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