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BFH Urteil v. - IV R 86/89 BStBl 1991 II S. 474

Gesetze: GewStG § 8 Nr. 1GewStG § 12 Abs. 2 Nr. 1

Zahlt ein Kunde Überpreise, die der Lieferant auf einem besonderen Konto gutschreibt und banküblich verzinst, kann dies beim Lieferanten zu Dauerschulden führen

Leitsatz

Zahlt ein Kunde dem Lieferanten vereinbarungsgemäß Überpreise, die der Lieferant dem Kunden auf einem besonderen Konto gutschreibt und banküblich verzinst, so kann dies beim Lieferanten zu einer Dauerschuld führen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 474
BFH/NV 1991 S. 45 Nr. 7
QAAAA-93666

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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 21.02.1991 - IV R 86/89

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