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BFH Urteil v. - II B 27/90 BStBl 1991 II S. 465

Gesetze: GrEStG 1983 § 1 Abs. 1 Nr. 1GrEStG 1983 § 8GrEStG 1983 § 9 Abs. 1FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1

Keine Revisionzulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung bei nicht stichhaltigen verfassungsrechtlichen Bedenken gegen BFH-Rechtsprechung zum grunderwerbsteuerrechtlichen Gegenstand des Erwerbsvorgangs

Leitsatz

Die im Schrifttum erhobenen verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die BFH-Rechtsprechung zum grunderwerbsteuerrechtlichen Gegenstand des Erwerbsvorgangs sind nach Auffassung des BFH nicht stichhaltig (vgl. Urteil vom II R 94/87, BFHE 160, 284, BStBl II 1990, 590). Diese Rechtsfrage ist daher - für den Finanzrechtsweg - geklärt. Die Berufung auf diese verfassungsrechtlichen Bedenken führt nicht zur Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung.

Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 465
BFH/NV 1991 S. 27 Nr. 5
BAAAA-93658

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BFH, Urteil v. 27.02.1991 - II B 27/90

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