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BFH Urteil v. - I R 119/86 BStBl 1991 II S. 415

Gesetze: KVStG 1972 § 2 Abs. 1 Nr. 2KVStG 1972 § 8 Nr. 2

Zur Einbeziehung von Gesellschafterdarlehen in die Bemessungsgrundlage

Leitsatz

1. Die für die Anwendung des § 2 Abs. 1 Nr. 2 KVStG 1972 bedeutsame Frage, ob ein Gesellschafterdarlehen seinem Vermögens- oder nur seinem Nutzungswert nach geschuldet wird, ist nicht steuerrechtlicher, sondern gesellschaftsrechtlicher Natur.

2. Heranzuziehen ist deshalb die Rechtsprechung der Zivilgerichte zu der Frage, wann ein Gesellschafterdarlehen nach der ihm zugedachten Funktion Eigenkapitalcharakter hat.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 415
BFH/NV 1991 S. 17 Nr. 4
JAAAA-93638

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BFH, Urteil v. 22.08.1990 - I R 119/86

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