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BFH Urteil v. - VI R 122/87 BStBl 1991 II S. 409

Gesetze: EStG 1976/1978 § 19 Abs. 1EStG 1976/1978 § 42d Abs. 1 Nr. 1LStDV § 1 Abs. 2BGB § 278BGB §§ 611 ff.BGB §§ 631 ff

Kriterien für die Abgrenzung der bei einem Auftraggeber eingesetzten Mitarbeiter eines Auftragnehmers als Arbeitnehmer, Leiharbeitnehmer oder Subunternehmer

Leitsatz

1. Die von einem Unternehmer (Auftragnehmer) bei dessen industriellen Auftraggebern eingesetzten Mitarbeiter (Wissenschaftler und Ingenieure) können je nach den Gesamtumständen des Falles entweder selbständige Erfüllungsgehilfen (Subunternehmer) oder nichtselbständige Erfüllungsgehilfen (Arbeitnehmer) des Auftragnehmers sein. Es kann sich aber auch um Arbeitnehmer-Überlassungen oder um die Überlassung von selbständig (unternehmerisch) tätigen Mitarbeitern handeln.

2. Zu den maßgeblichen Kriterien für die Abgrenzung dieser Fallgestaltungen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 409
BFH/NV 1991 S. 35 Nr. 6
FAAAA-93635

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BFH, Urteil v. 18.01.1991 - VI R 122/87

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