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BFH Urteil v. - IX R 83/88 BStBl 1990 II S. 789

Gesetze: FGO § 41AO 1977 § 196

Kein berechtigtes Interesse an Feststellung der Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer Prüfungsanordnung nach Auswertung der Prüfungsfeststellungen im Steuerbescheid; Einwendungen sind gegen diesen vorzubringen

Leitsatz

Wird ausschließlich die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer Prüfungsanordnung geltend gemacht und sind die Prüfungsfeststellungen bereits im Steuerbescheid ausgewertet, so sind die Einwendungen gegen die Wirksamkeit der Prüfungsanordnung im Rechtsbehelfsverfahren gegen den Steuerbescheid zu prüfen. Für eine Klage auf Feststellung der Nichtigkeit oder Unwirksamkeit fehlt das berechtigte Interesse an der baldigen Feststellung.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 789
BFH/NV 1990 S. 65 Nr. 9
FAAAA-93392

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BFH, Urteil v. 20.02.1990 - IX R 83/88

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