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BFH Urteil v. - I R 137/86 BStBl 1990 II S. 647

Gesetze: KStG 1968 § 6 Abs. 1KStG 1977 § 8 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 2EStG § 4 Abs. 1

Kosten des Rechnungsprüfungsamtes einer Gemeinde als Betriebsausgaben beim Betrieb gewerblicher Art

Leitsatz

Angemessene Aufwendungen eines Betriebs gewerblicher Art für gesetzlich vorgesehene Rechnungs- und Kassenprüfungen durch das Rechnungsprüfungsamt der Trägerkörperschaft sind als Betriebsausgaben abziehbar. Es liegt keine verdeckte Gewinnausschüttung vor (Abweichung vom , BFHE 143, 351, BStBl II 1985, 435).

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 647
BFH/NV 1990 S. 53 Nr. 7
EAAAA-93323

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BFH, Urteil v. 28.02.1990 - I R 137/86

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