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BFH Urteil v. - IV R 97/87 BStBl 1990 II S. 606

Gesetze: AO 1977 § 141 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3BewG § 46

Bei der Ermittlung der Buchführungsgrenze nach dem Wirtschaftswert der selbstbewirtschafteten land- und forstwirtschaftlichen Flächen (§ 141 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO) bleiben Nebenbetriebe außer Betracht

Leitsatz

Für die Bestimmung der Buchführungsgrenze in § 141 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO 1977 n.F. ist der Wirtschaftswert nur der selbstbewirtschafteten land- und forstwirtschaftlichen Flächen maßgebend. Die Einzelertragswerte der im Einheitswert erfaßten Nebenbetriebe sind nicht anzusetzen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 606
BFH/NV 1989 S. 41 Nr. 10
QAAAA-93306

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BFH, Urteil v. 06.07.1989 - IV R 97/87

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