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BFH Urteil v. - X R 178/87 BStBl 1990 II S. 268

Gesetze: AO 1977 § 158AO 1977 § 162

- Zum Unterschied zwischen der Vermögenszuwachsrechnung und der Geldverkehrsrechnung - Zur inhaltlichen Ausgestaltung einer Gesamtvermögenszuwachsrechnung

Leitsatz

1.Die Schätzungsmethode der Vermögenszuwachsrechnung unterscheidet sich von derjenigen der Geldverkehrsrechnung lediglich dadurch, daß die Mittelverwendung für Vermögensanlagen stärker betont wird. Beide Rechnungen vollziehen die Geldflüsse nach. Sie lassen sich ineinander überführen.

2.In einer Gesamtvermögenszuwachsrechnung bleiben die Barentnahmen und -einlagen außer Ansatz. Die Betriebsvermögen können mit den Kapitalkontenwerten angesetzt werden, sofern die Rechnung um die Sachentnahmen und -einlagen berichtigt wird.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 268
BFH/NV 1990 S. 17 Nr. 3
UAAAA-93147

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BFH, Urteil v. 08.11.1989 - X R 178/87

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