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BFH Urteil v. - X R 137/88 BStBl 1990 II S. 1022

Gesetze: EStG §§ 10 Abs. 1 Nr. 1, 33a Abs. 1a

1. Anspruch auf Erteilung der Zustimmung nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG zivilrechtlicher Natur; ob Verweigerung der Zustimmung rechtsmißbräuchlich, haben Finanzbehörden und Finanzgerichte nicht zu prüfen - 2. §§ 10 Abs. 1 Nr. 1 und 33a Abs. 1a EStG verfassungsmäßig

Leitsatz

1. Der Anspruch des Unterhaltsleistenden gegenüber dem Unterhaltsempfänger auf Erteilung der Zustimmungserklärung nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG ist ein zivilrechtlicher Anspruch. Ob die Verweigerung einer solchen Willenserklärung rechtsmißbräuchlich ist, haben die Finanzbehörden und Finanzgerichte nicht zu prüfen.

2. Zur Verfassungsmäßigkeit der §§ 10 Abs. 1 Nr. 1 und 33a Abs. 1a EStG.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 1022
BFH/NV 1990 S. 83 Nr. 11
ZAAAA-93034

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BFH, Urteil v. 25.07.1990 - X R 137/88

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