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BFH Urteil v. - I R 142-143/85 BStBl 1989 II S. 636

Gesetze: KStG 1975 § 6 Abs. 1 Satz 2KStG 1977 § 8 Abs. 3 Satz 2

Sondervergütung für ,,weitere Tätigkeiten'' des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers als verdeckte Gewinnausschüttung

Leitsatz

Vereinbart eine Kapitalgesellschaft mit ihrem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer eine Sondervergütung für ,,weitere Tätigkeiten'', so ist die Sondervergütung verdeckte Gewinnausschüttung, wenn die ,,weiteren Tätigkeiten'' des Gesellschafter-Geschäftsführers unter dessen Wettbewerbsverbot fallen, von den Aufgaben als Geschäftsführer nicht klar abgegrenzt sind oder die Höhe der Sondervergütung nicht eindeutig festgelegt ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 636
BFH/NV 1989 S. 35 Nr. 8
ZAAAA-92908

Preis:
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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 12.04.1989 - I R 142-143/85

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